Germany. (1872). Grundbuch-Ordnung vom 5. Mai 1872: Gesetz über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbstständigen Gerechtigkeiten. Vom 5. Mai 1872 ; Gesetz über die Form der Verträge, durch welche Grundstücke zertheilt werden. Vom 5. Mai 1872 ; Gesetz, betreffend die Stempelabgaben von gewissen, bei dem Grundbuchamte anzubringenden Anträgen. Vom 5. Mai 1872. Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).
Cita Chicago Style (17a ed.)Germany. Grundbuch-Ordnung Vom 5. Mai 1872: Gesetz über Den Eigenthumserwerb Und Die Dingliche Belastung Der Grundstücke, Bergwerke Und Selbstständigen Gerechtigkeiten. Vom 5. Mai 1872 ; Gesetz über Die Form Der Verträge, Durch Welche Grundstücke Zertheilt Werden. Vom 5. Mai 1872 ; Gesetz, Betreffend Die Stempelabgaben Von Gewissen, Bei Dem Grundbuchamte Anzubringenden Anträgen. Vom 5. Mai 1872. Berlin: Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker), 1872.
Cita MLA (8a ed.)Germany. Grundbuch-Ordnung Vom 5. Mai 1872: Gesetz über Den Eigenthumserwerb Und Die Dingliche Belastung Der Grundstücke, Bergwerke Und Selbstständigen Gerechtigkeiten. Vom 5. Mai 1872 ; Gesetz über Die Form Der Verträge, Durch Welche Grundstücke Zertheilt Werden. Vom 5. Mai 1872 ; Gesetz, Betreffend Die Stempelabgaben Von Gewissen, Bei Dem Grundbuchamte Anzubringenden Anträgen. Vom 5. Mai 1872. Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker), 1872.