Citace podle APA (7th ed.)

Konkolewski, J. (1911). Die Rechtsverhältnisse am Ueberbau nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch: Mit besonderer Berücksichtigung des Falles, dass das Stammgrundstück und das überbaute Grundstück zur Zeit des Ueberbaues in einer Hand vereinigt sind und erst später an verschiedene Eigentümer kommen. [s.n.].

Citace podle Chicago (17th ed.)

Konkolewski, Johann. Die Rechtsverhältnisse Am Ueberbau Nach Dem Bürgerlichen Gesetzbuch: Mit Besonderer Berücksichtigung Des Falles, Dass Das Stammgrundstück Und Das überbaute Grundstück Zur Zeit Des Ueberbaues in Einer Hand Vereinigt Sind Und Erst Später an Verschiedene Eigentümer Kommen. Pelplin: [s.n.], 1911.

Citace podle MLA (8th ed.)

Konkolewski, Johann. Die Rechtsverhältnisse Am Ueberbau Nach Dem Bürgerlichen Gesetzbuch: Mit Besonderer Berücksichtigung Des Falles, Dass Das Stammgrundstück Und Das überbaute Grundstück Zur Zeit Des Ueberbaues in Einer Hand Vereinigt Sind Und Erst Später an Verschiedene Eigentümer Kommen. [s.n.], 1911.

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