发送短信 : Die "geringwertigen Sachen" bzw. "Gegenstände" beim Familiendiebstahl (Paragraph 247), Notdiebstahl, Notunterschlagung (Paragraph 248 a) und Notbetrug (S 264 a), die Geringfügigkeit beim Mundraub (Paragraph 370 5) im Reichsstrafgesetzbuch und ein kurzer Ueberblick über die Regelung entsprechender geringfügiger Fälle in den deutschen Entwürfen, der Strafgesetzgebung Oesterreichs, der Schweiz und Italiens.