Goldstein, E. (1908). Wird durch ein Urteil aus [Section symbol] 1007 B.G.B. eine Rechtskraftwirkung hinsichtlich des Eigentums für spätere Eigentumsklagen insbesondere für die Negatorienklage ([Section symbol] 1004 B.G.B.) erzielt? R. Giebler.
Chicago Style (17th ed.) CitationGoldstein, Erwin. Wird Durch Ein Urteil Aus [Section Symbol] 1007 B.G.B. Eine Rechtskraftwirkung Hinsichtlich Des Eigentums Für Spätere Eigentumsklagen Insbesondere Für Die Negatorienklage ([Section Symbol] 1004 B.G.B.) Erzielt? Königshütte, O.S.: R. Giebler, 1908.
MLA引文Goldstein, Erwin. Wird Durch Ein Urteil Aus [Section Symbol] 1007 B.G.B. Eine Rechtskraftwirkung Hinsichtlich Des Eigentums Für Spätere Eigentumsklagen Insbesondere Für Die Negatorienklage ([Section Symbol] 1004 B.G.B.) Erzielt? R. Giebler, 1908.