Bergemann, K. (1933). Staatsaufsicht zur sicherung des kommunalen haushalts: Eine darstellung des eingriffsrechtes der aufsichtsbehörde in die kommunale finanzwirtschaft zur sicherung des haushalts nach geltendem gemeinderecht ohne berücksichtigung des notrechts. Schmitz.
Stile di citazione ChicagoBergemann, Karl. Staatsaufsicht Zur Sicherung Des Kommunalen Haushalts: Eine Darstellung Des Eingriffsrechtes Der Aufsichtsbehörde in Die Kommunale Finanzwirtschaft Zur Sicherung Des Haushalts Nach Geltendem Gemeinderecht Ohne Berücksichtigung Des Notrechts. Düsseldorf: Schmitz, 1933.
Citazione MLABergemann, Karl. Staatsaufsicht Zur Sicherung Des Kommunalen Haushalts: Eine Darstellung Des Eingriffsrechtes Der Aufsichtsbehörde in Die Kommunale Finanzwirtschaft Zur Sicherung Des Haushalts Nach Geltendem Gemeinderecht Ohne Berücksichtigung Des Notrechts. Schmitz, 1933.