Reinecke, O. (1892). Steht das zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner bei begründung des Obligationsverhältnisses geschlossene pactum de non cedendo dem Cessionar entgegen: Wenn er die trotz jener Uebereinkunft cedirte Forderung einklagt? Druck von F. Hessenland.
Stile di citazione ChicagoReinecke, Otto. Steht Das Zwischen Dem Gläubiger Und Dem Schuldner Bei Begründung Des Obligationsverhältnisses Geschlossene Pactum De Non Cedendo Dem Cessionar Entgegen: Wenn Er Die Trotz Jener Uebereinkunft Cedirte Forderung Einklagt? Stettin: Druck von F. Hessenland, 1892.
Citazione MLAReinecke, Otto. Steht Das Zwischen Dem Gläubiger Und Dem Schuldner Bei Begründung Des Obligationsverhältnisses Geschlossene Pactum De Non Cedendo Dem Cessionar Entgegen: Wenn Er Die Trotz Jener Uebereinkunft Cedirte Forderung Einklagt? Druck von F. Hessenland, 1892.