Reinecke, O. (1892). Steht das zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner bei begründung des Obligationsverhältnisses geschlossene pactum de non cedendo dem Cessionar entgegen: Wenn er die trotz jener Uebereinkunft cedirte Forderung einklagt? Druck von F. Hessenland.
Citación estilo ChicagoReinecke, Otto. Steht Das Zwischen Dem Gläubiger Und Dem Schuldner Bei Begründung Des Obligationsverhältnisses Geschlossene Pactum De Non Cedendo Dem Cessionar Entgegen: Wenn Er Die Trotz Jener Uebereinkunft Cedirte Forderung Einklagt? Stettin: Druck von F. Hessenland, 1892.
Cita MLAReinecke, Otto. Steht Das Zwischen Dem Gläubiger Und Dem Schuldner Bei Begründung Des Obligationsverhältnisses Geschlossene Pactum De Non Cedendo Dem Cessionar Entgegen: Wenn Er Die Trotz Jener Uebereinkunft Cedirte Forderung Einklagt? Druck von F. Hessenland, 1892.