Reinecke, O. (1892). Steht das zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner bei begründung des Obligationsverhältnisses geschlossene pactum de non cedendo dem Cessionar entgegen: Wenn er die trotz jener Uebereinkunft cedirte Forderung einklagt? Druck von F. Hessenland.
Citace podle Chicago (17th ed.)Reinecke, Otto. Steht Das Zwischen Dem Gläubiger Und Dem Schuldner Bei Begründung Des Obligationsverhältnisses Geschlossene Pactum De Non Cedendo Dem Cessionar Entgegen: Wenn Er Die Trotz Jener Uebereinkunft Cedirte Forderung Einklagt? Stettin: Druck von F. Hessenland, 1892.
Citace podle MLA (8th ed.)Reinecke, Otto. Steht Das Zwischen Dem Gläubiger Und Dem Schuldner Bei Begründung Des Obligationsverhältnisses Geschlossene Pactum De Non Cedendo Dem Cessionar Entgegen: Wenn Er Die Trotz Jener Uebereinkunft Cedirte Forderung Einklagt? Druck von F. Hessenland, 1892.