Text this: Die Bedeutung der Artikel 15, 16 und 18 der Preussischen Verfassungs-Urkunde von 1850 für das Verhältnis von Staat und katholischer Kirche unter besonderer Berücksichtigung der Frage der Kirchenhoheit nach dem Verständnis des Verfassungsgesetzgebers und der preussischen Staatsregierung /