Nassau (Duchy). (1867). Verordnung, betreffend den Ansatz und die Erhebung der Gerichtskosten und die Gebühren des Notare und Rechtsanwalte in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Grossherzoglich Hessischen Gebietstheilen: Mit Ausschluss des Oberamtsbezirks Meisenheim, vom 30. August 1867 nebst der durch diese Verordnung eingeführten Gesetzen vom 9., 10., 11. und 12. Mai 1851 und den dieselben erläuternden, ergänzenden und abändernden Bestimmungen : mit Tabellen und Anlagen (Amtliche Ausgabe.). Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker).
Chicago Style (17th ed.) CitationNassau (Duchy). Verordnung, Betreffend Den Ansatz Und Die Erhebung Der Gerichtskosten Und Die Gebühren Des Notare Und Rechtsanwalte in Dem Vormaligen Herzogthum Nassau Und Den Vormals Grossherzoglich Hessischen Gebietstheilen: Mit Ausschluss Des Oberamtsbezirks Meisenheim, Vom 30. August 1867 Nebst Der Durch Diese Verordnung Eingeführten Gesetzen Vom 9., 10., 11. Und 12. Mai 1851 Und Den Dieselben Erläuternden, Ergänzenden Und Abändernden Bestimmungen : Mit Tabellen Und Anlagen. Amtliche Ausgabe. Berlin: Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker), 1867.
MLA (8th ed.) CitationNassau (Duchy). Verordnung, Betreffend Den Ansatz Und Die Erhebung Der Gerichtskosten Und Die Gebühren Des Notare Und Rechtsanwalte in Dem Vormaligen Herzogthum Nassau Und Den Vormals Grossherzoglich Hessischen Gebietstheilen: Mit Ausschluss Des Oberamtsbezirks Meisenheim, Vom 30. August 1867 Nebst Der Durch Diese Verordnung Eingeführten Gesetzen Vom 9., 10., 11. Und 12. Mai 1851 Und Den Dieselben Erläuternden, Ergänzenden Und Abändernden Bestimmungen : Mit Tabellen Und Anlagen. Amtliche Ausgabe. Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei (R. v. Decker), 1867.