Wolffheim, C. (1914). Die Stellung des redlichen Gläubigers nach beendeter Zwangsvollstreckung in eine nicht dem Schuldner gehörige bewegliche Sache. Frensdorf.
Chicago Style (17th ed.) CitationWolffheim, Curt. Die Stellung Des Redlichen Gläubigers Nach Beendeter Zwangsvollstreckung in Eine Nicht Dem Schuldner Gehörige Bewegliche Sache. Berlin: Frensdorf, 1914.
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