Saxony (Kingdom) & Carlowitz, G. H. v. (1811). Von Gottes Gnaden Friedrich August, König von Sachsen etc. etc. etc., etc etc. Nachdem Wir, besage Unsers die Grundstücken-Besitzer betreffenden Ausschreibens vom 10ten dieses Monats, einen Theil der von Er. getreuen Landschaft zu den neuen und ausserordentlichen Staats-Bedürfnissen für das nächste Jahr 1812. bewilligten Summen, nächstdem von sämtlichen Unterthanen in Rücksicht ihrer Nahrung und ihres Erwerbes, provisorisch aufbringen zu lassen gemeynet sind. [publisher not identified].
Chicago Style (17th ed.) CitationSaxony (Kingdom) and George Heinrich von Carlowitz. Von Gottes Gnaden Friedrich August, König Von Sachsen Etc. Etc. Etc., Etc Etc. Nachdem Wir, Besage Unsers Die Grundstücken-Besitzer Betreffenden Ausschreibens Vom 10ten Dieses Monats, Einen Theil Der Von Er. Getreuen Landschaft Zu Den Neuen Und Ausserordentlichen Staats-Bedürfnissen Für Das Nächste Jahr 1812. Bewilligten Summen, Nächstdem Von Sämtlichen Unterthanen in Rücksicht Ihrer Nahrung Und Ihres Erwerbes, Provisorisch Aufbringen Zu Lassen Gemeynet Sind. [Dresden]: [publisher not identified], 1811.
MLA (8th ed.) CitationSaxony (Kingdom) and George Heinrich von Carlowitz. Von Gottes Gnaden Friedrich August, König Von Sachsen Etc. Etc. Etc., Etc Etc. Nachdem Wir, Besage Unsers Die Grundstücken-Besitzer Betreffenden Ausschreibens Vom 10ten Dieses Monats, Einen Theil Der Von Er. Getreuen Landschaft Zu Den Neuen Und Ausserordentlichen Staats-Bedürfnissen Für Das Nächste Jahr 1812. Bewilligten Summen, Nächstdem Von Sämtlichen Unterthanen in Rücksicht Ihrer Nahrung Und Ihres Erwerbes, Provisorisch Aufbringen Zu Lassen Gemeynet Sind. [publisher not identified], 1811.