Zoellner, F. (1935). Die Verwendung von Schriftstücken, deren Inhalt über wahrgenommene Tatsachen berichtet, in der Hauptverhandlung des Strafprozesses: Unter Ausserachtlassung der vom Gesetz selbst für die Verlesung vorgesehenen und genannten Schriftstücke. Beck.
Citação do estilo Chicago (17ª ed.)Zoellner, Fritz. Die Verwendung Von Schriftstücken, Deren Inhalt über Wahrgenommene Tatsachen Berichtet, in Der Hauptverhandlung Des Strafprozesses: Unter Ausserachtlassung Der Vom Gesetz Selbst Für Die Verlesung Vorgesehenen Und Genannten Schriftstücke. Eisfeld i. Thür.: Beck, 1935.
Citação MLA (8ª ed.)Zoellner, Fritz. Die Verwendung Von Schriftstücken, Deren Inhalt über Wahrgenommene Tatsachen Berichtet, in Der Hauptverhandlung Des Strafprozesses: Unter Ausserachtlassung Der Vom Gesetz Selbst Für Die Verlesung Vorgesehenen Und Genannten Schriftstücke. Beck, 1935.