Zoellner, F. (1935). Die Verwendung von Schriftstücken, deren Inhalt über wahrgenommene Tatsachen berichtet, in der Hauptverhandlung des Strafprozesses: Unter Ausserachtlassung der vom Gesetz selbst für die Verlesung vorgesehenen und genannten Schriftstücke. Beck.
Chicago Style (17th ed.) CitationZoellner, Fritz. Die Verwendung Von Schriftstücken, Deren Inhalt über Wahrgenommene Tatsachen Berichtet, in Der Hauptverhandlung Des Strafprozesses: Unter Ausserachtlassung Der Vom Gesetz Selbst Für Die Verlesung Vorgesehenen Und Genannten Schriftstücke. Eisfeld i. Thür.: Beck, 1935.
MLA (8th ed.) CitationZoellner, Fritz. Die Verwendung Von Schriftstücken, Deren Inhalt über Wahrgenommene Tatsachen Berichtet, in Der Hauptverhandlung Des Strafprozesses: Unter Ausserachtlassung Der Vom Gesetz Selbst Für Die Verlesung Vorgesehenen Und Genannten Schriftstücke. Beck, 1935.